für ortsfeste Anlagen und Geräte
Vorgegeben wird, mit welchen Einzelprüfungen, Messverfahren und Grenzwerten, die elektrische Sicherheit nachgewiesen wird.
Dies geschieht grundsätzlich mit der
- Sichtprüfung
- Messung des Schleifen- und des Schutzleiterwiderstandes RPE
- Messung des Isolationswiderstands RISO
- Funktionsprüfung
- Dokumentation
Grenzwerte für das jeweilige freigeschaltete Anlagenteil und die ortsfesten Geräte:
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