für Wiederholungsprüfung (Beispiele)
... an ortsveränderlichen elektrischen Geräten (DIN VDE 0702)
- unter baustellen-, fertigungsstättenähnlichen Bedingungen alle 12 Monate
- unter büroähnlichen Bedingungen alle 24 Monate
- bzw. individuelle Abstände nach Gefährdungsbeurteilung.
... an ortsfesten Anlagen und damit fest verbundenen Geräten (DIN VDE 0105)
- mindestens alle 4 Jahre
Die ständige Überwachung (Wartung, messtechnische Massnahmen) gilt dabei als Ersatz für die Wiederholungsprüfung.
- bzw. individuelle Abstände nach Gefährdungsbeurteilung.
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